Sie möchten das von Ihnen gekaufte Fahrzeug exportieren?
Kein Problem, gerne bieten wir Ihnen folgende Export Serviceleistungen an:
Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit : 5 Tage)
Exportkennzeichen (Gültigkeit : 15 - 30 Tage)
Ausfuhranmeldung / ATLAS ausfuhr
Lieferantenerklärung (für EURO 1 – Warenverkehrsbescheinigung)
EURO 1 – Warenverkehrsbescheinigung
COC- / ECE-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller
Vorführung des Fahrzeuges beim Deutschen Zoll
Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU:
Der Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU erfolgt wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands d.h. der Fahrzeugpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer (soweit die MwSt. ausweisbar ist).
Verkauf zum Nettopreis an Gewerbetreibende bzw. Händler innerhalb der EU:
Der Verkauf an Gewerbetreibende
bzw. Händler innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit die MwSt. ausweisbar ist)
Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen.
Die Zahlungen müssen vom Firmenkonto der Käuferfirma auf unser Konto unter Angabe der Fahrgestellnummer des gekauften Fahrzeuges geleistet werden ! ! !
Folgende Unterlagen werden benötigt:
den Nachweis über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Ident Nr. / VAT Number)
Lesbare und bildlich erkennbare Kopie des aktuellen Personalausweises vom Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer
Aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
Geschäfts Homepage / E-Mail Adresse / Telefon / Fax Nummer
Unterschriebene Vollmacht unter Angabe des Abholers bzw. der Spedition
Unterschriebener und abgestempelter Kaufvertrag durch den Firmeninhaber / Geschäftsführer
Bei Abholung ist folgendes vorzulegen:
Original Reisepass / Personalausweis des Abholers
Vollmacht für den Abholer mit Original Unterschrift des Geschäftsführers, keine Kopie!
Original Unterschrift des Firmeninhabers / Geschäftsführers, sowie Firmenstempel auf dem Kaufvertrag
Verkauf zum Nettopreis für Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der
EU:
Der Verkauf von Fahrzeugen an
Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit die MwSt. ausweisbar ist). Sie erhalten hierzu von uns ein Ausfuhrbegleitdokument. Die Mehrwertsteuer muss als
Kaution bei uns hinterlegt werden.
Sobald Sie mit dem Fahrzeug die EU (Europäische Union) verlassen, erhalten wir einen Ausfuhrvermerk, der den tatsächlichen Ausgang der Ware nachweist und als Nachweisbeleg für die
Umsatzsteuerbefreiung der Ware gilt. Die Zurückzahlung der Kaution erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.