Sie möchten das von Ihnen gekaufte Fahrzeug exportieren?

 

Kein Problem, gerne bieten wir Ihnen folgende Export Serviceleistungen an:

  • Kurzzeitkennzeichen (Gültigkeit : 5 Tage)

  • Exportkennzeichen (Gültigkeit : 15 - 30 Tage)

  • Ausfuhranmeldung / ATLAS ausfuhr 

  • Lieferantenerklärung (für EURO 1 – Warenverkehrsbescheinigung) 

  • EURO 1 – Warenverkehrsbescheinigung

  • COC- / ECE-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller

  • Vorführung des Fahrzeuges beim Deutschen Zoll

Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU:

Der Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU erfolgt wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands d.h. der Fahrzeugpreis inklusive 19% Mehrwertsteuer (soweit die MwSt. ausweisbar ist).

Verkauf zum Nettopreis an Gewerbetreibende bzw. Händler innerhalb der EU:

Der Verkauf an Gewerbetreibende bzw. Händler innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit die MwSt. ausweisbar ist)
Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen.

  • Die Zahlungen müssen vom Firmenkonto der Käuferfirma auf unser Konto unter Angabe der Fahrgestellnummer des gekauften Fahrzeuges geleistet werden ! ! !

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • den Nachweis über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Ident Nr. / VAT Number)

  • Lesbare und bildlich erkennbare Kopie des aktuellen Personalausweises vom Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer

  • Aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug

  • Geschäfts Homepage / E-Mail Adresse / Telefon / Fax Nummer

  • Unterschriebene Vollmacht unter Angabe des Abholers bzw. der Spedition

  • Unterschriebener und abgestempelter Kaufvertrag durch den Firmeninhaber / Geschäftsführer

 

Bei Abholung ist folgendes vorzulegen:

  • Original Reisepass / Personalausweis des Abholers

  • Vollmacht für den Abholer mit Original Unterschrift des Geschäftsführers, keine Kopie!

  • Original Unterschrift des Firmeninhabers / Geschäftsführers, sowie Firmenstempel auf dem Kaufvertrag


Verkauf zum Nettopreis für Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU:

Der Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen und Gewerbetreibende außerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich (soweit die MwSt. ausweisbar ist). Sie erhalten hierzu von uns ein Ausfuhrbegleitdokument. Die Mehrwertsteuer muss als Kaution bei uns hinterlegt werden.
Sobald Sie mit dem Fahrzeug die EU (Europäische Union) verlassen, erhalten wir einen Ausfuhrvermerk, der den tatsächlichen Ausgang der Ware nachweist und als Nachweisbeleg für die Umsatzsteuerbefreiung der Ware gilt. Die Zurückzahlung der Kaution erfolgt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

 

 

Daniel Automobile

Karl Büttner Ring 3

91207 Lauf an der Pegnitz

 

Unsere Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 09.00-17.00 Uhr

Samstag 09.00-12.00 Uhr